Viel Lärm um nichts?

Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Die Verträge sind gemacht…doch es wurde nicht gelacht…dieses Zitat, (sehr) frei nach Marius Müller Westernhagen, soll dazu dienen, das zu beschreiben, worüber sich vermeintliche Experten lange Zeit gestritten haben: Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Diese hat es nun in sich. Ein ganzer Monat ohne Führerschein, dafür soll jetzt innerorts eine Tempoüberschreitung von 21 km/h genügen. Dazu kommt ein saftiges Bußgeld von (mindestens) 80 Euro und als wäre das nicht schon genug, gibt’s ober drauf auch noch zwei Punkte in Flensburg. Dies ist freilich nur ein Auszug aus dem Sanktionskatalog der neuen StVO; insgesamt drohen nun strengere Temporegeln, erhöhte Bußgelder, drastische Fahrverbote und mehr Punkte. Aber ob die StVO, die nun – was bei aller Kritik nicht unerwähnt bleiben soll – einerseits die Lauten und Schnellen härter bestraft, gleichwohl aber die Rechte von Radfahrern stärkt, in ihrem neuen Geschmeide Bestand haben kann, darf wohl bezweifelt werden; denn die StVO Novelle ist zwar erst am 28. April 2020 in Kraft getreten aber schon droht ihr mehr Ungemach als denen, die sie in die Schranken weisen soll. Grund dafür ist ein „kleiner“ Fehler mit großer Wirkung, der den Machern, also dem Bundesverkehrsministerium, bei der Reform unterlaufen ist: Das so genannte Zitiergebot wurde verletzt. Dieses besagt, dass in einer neuen Verordnung stets die Rechtsgrundlage für eben diese neue Verordnung angegeben werden muss. Der reformierten StVO jedoch fehlt eine solche Angabe und zwar lediglich der Hinweis auf § 26a Abs.1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). In diesem ist geregelt, dass der Verkehrsminister Vorschriften zu Fahrverboten erlassen darf. Dieses kleine Manko könnte nun dazu führen, dass die neue StVO entweder ganz oder zumindest im Bezug auf ihre Fahrverbote unwirksam ist. Betroffenen Verkehrsteilnehmer ist daher anzuraten, sich anwaltliche Hilfe zu suchen und die etwaige Unwirksamkeit eines gegen sie verhängten oder ihnen drohenden Fahrverbotes prüfen zu lassen.

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