Familienrecht

Vera Hippenstiel | Fachanwältin für Familienrecht

Eine Scheidung ist sehr schmerzhaft, aber wie Winston Churchill einst sagte, „Wenn du durch die Hölle gehst, geh weiter.“

Familienrecht ist unsere Stärke

Vera Hippenstiel

Fachanwältin für Familienrecht

Bereits seit der Schulzeit bestand großes Interesse an Recht und Gesetz und ein stetes Streben nach Gerechtigkeit. Auf das Abitur am Albert-Martmöller-Gymnasium in Witten folgte dann das Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt an der Universität Osnabrück, das ich mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abgeschlossen habe. Es folgten der Referendardienst am Landgericht Dortmund und das Zweite Juristische Staatsexamen. 2003 wurde ich Anwältin in Dortmund, spezialisierte mich auf das Familienrecht und bin seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht

Familienrecht

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist wie das Familienrecht geprägt von hochemotionalen Konflikten zwischen den Beteiligten. Es ist eine nicht selten hochemotionale und sensible Thematik, bei deren Behandlung es über das reine Rechtsverständnis hinausgeht. Trennung, Scheidung, Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung, Umgangsrecht oder Sorgerecht sowie Unterhalt bzw. Kindesunterhalt und Erwachsenenunterhalt sind Bereiche, die neben einer guten Menschenkenntnis ein besonderes Einfühlungsvermögen, anwaltliches Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl erfordern.
Jeder Scheidung geht eine Trennung voraus. Bereits bei diesem Schritt sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, z. B. bevor Sie aus einem gemeinsamen Anwesen / Haushalt ausziehen. Nicht selten können so auch die Weichen für eine einvernehmliche Scheidung gestellt und Streit vermieden werden. Fragen rund um etwaige Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich können und sollten frühzeitig erörtert werden. Nicht selten ist ein Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein gangbarer und ratsamer Weg, der von vornherein ein mögliches Konfliktpotenzial deutlich herabsetzt.
Den Antrag auf Ehescheidung muss jedenfalls ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin stellen, denn insoweit besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Häufig sind Ehepartner sich bereits über das Prozedere im Rahmen ihrer Ehescheidung einig. Dann können unter Umständen erhebliche Kosten eingespart werden, indem z. B. lediglich einer der Ehepartner durch einen Anwalt Scheidungsantrag stellen lässt.
Bereits seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft habe ich mich nahezu ausschließlich dem Familienrecht gewidmet und stehe Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht gerne in dieser für sie persönlich schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite.
Im Idealfall verstehen sich die Ex-Partner auch nach der Trennung und nahezu Alles kann zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligten einvernehmlich geregelt werden.
Die Realität sieht aber oft anders aus. Bereits eine einseitige Trennung entspricht nicht diesem Idealfall und auch oder gerade dann, wenn Kinder involviert sind, liegen die Standpunkte und Interessen häufig weit auseinander.
Sowohl für den ausnahmsweise eintretenden Idealfall, als auch für den regelmäßig konfliktbeladenen Normalfall gilt jedoch: Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um die Weichen für die gewünschte Richtung zu stellen! Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie in allen Bereichen des Familienrechts. Unabhängig davon, ob es um unterhaltsrechtliche Fragen, Sorgerecht und/oder Umgangsrecht, mögliche vertragliche Regelungen oder das Scheidungsverfahren geht, bitte zögern Sie nicht, mich anzusprechen!
Zu meinen Stärken gehört es, die wohlverstandenen Interessen der Mandantschaft durchzusetzen und manchmal auch kreative Wege zu finden, um den befürchteten „Rosenkrieg“ doch noch zu verhindern.

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