Was ist eigentlich ein Fachanwalt?
Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt es wie folgt:
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.
Die Verleihung des Titels „Fachanwalt“ erfolgt durch die regionalen Rechtsanwaltskammern die dafür spezielle Fachausschüsse gebildet haben, die mit Rechtsanwälten besetzt sind. Diese prüfen die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung nach einem in der so genannten Fachanwaltsordnung vorgegebenen Katalog und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab.
Der Rechtsanwalt muss mindestens seit drei Jahren als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und Tätigkeit im Beruf vermittelt wird. Vor der Verleihung eines Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt dazu in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere, jeweils fünfstündige, Klausuren bestehen sowie eine bestimmte Zahl von durch ihn bearbeiteten Fällen in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen.
Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel führen. Fachanwälte müssen jeweils jährlich belegen, dass sie sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet haben und zwar durch Teilnahme an mindestens 15 Seminarstunden pro Jahr, hörend oder als Dozent, alternativ dazu durch entsprechend umfangreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.
Momentan gibt es 23 verschiedene Rechtsgebiete in denen Fachanwaltstitel verliehen werden; dazu zählen unter anderem das Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht etc..
Wer anwaltlichen Beistand sucht, findet in der Person des Fachanwalts einen qualifizierten Spezialisten für das jeweilige Rechtsgebiet.