Abfindung – rechtlicher Anspruch oder nicht?

Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung haben Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aber regelmäßig keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, es sei denn es finden sich ausnahmsweise anspruchsbegründende Regelungen in Sozialplänen, Tarif- oder Geschäftsführerverträgen. Möglich ist es auch beim Abschluss des Arbeitsvertrags eine einzelvertragliche Regelung aufzunehmen oder bei Beendigung des Arbeitsvertrags eine freiwillige vertragliche Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung abschließen und zwar in Gestalt eines so genannten Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrags mit Abfindungsregelung. Manchmal bieten Arbeitgeber auch im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung unter Verweis auf § 1a Kündigungsschutzgesetz an; in einem solchen Fall verpflichtet sich der Arbeitgeber dann zur Zahlung einer Abfindung wenn der Arbeitnehmer die Kündigung hinnimmt.
Ebenfalls weit verbreitet ist die Annahme, eine Kündigungsschutzklage würde einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung verschaffen. Aber auch dies ist falsch. Tatsächlich richtet sich die Klage auf gerichtliche Feststellung, dass durch die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde sondern weiter fortbesteht. Häufig kommt es allerdings bei guten Erfolgsaussichten der Klage dazu, dass man sich auf eine Abfindungszahlung einigt und der Arbeitnehmer im Gegenzug die Kündigung hinnimmt.
Stellt sich noch die Frage nach der Höhe einer Abfindung. Oft orientieren sich Gerichte und Anwälte an einer “Daumenregel“: Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Sozialabgaben werden von der Abfindung nicht abgezogen, lediglich die Lohnsteuer. Eine Abfindung kann allerdings zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und zwar dann wenn Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge geschlossen werden, der Arbeitnehmer also an dem Verlust des Arbeitsplatzes selbst mitgewirkt hat. Achtung also vor übereiltem Handeln! Besser ist zunächst die Einholung von qualifiziertem Rat bei einem Rechtsanwalt, der sachlich die mandantschaftlichen Interessen wahrnimmt, bei der richtigen Entscheidungsfindung hilft und ggf. die Rechtsverfolgung betreibt.

Ein Artikel von Rechtsanwalt Heiermann aus Wetter

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