Der neue Bußgeldkatalog oder der 9/11 für Verkehrssünder
Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Der neue Bußgeldkatalog oder der 9/11 für Verkehrssünder
Der Herbst kommt und was bringt er? Am 9. November 2021 zumindest einen neuen Bußgeldkatalog! Der Versuch einer Novellierung des Bußgeldkatalogs war zuletzt in 2020 an einem schwerwiegenden Rechtsfehler gescheitert. Doch nun ist es soweit; zwar wird davon abgesehen – wie noch in 2020 geplant – zu einer drastisch verschärften Anwendung von Fahrverboten zu wechseln, dennoch werden die Sanktionen jetzt härter. Der neue Bußgeldkatalog kommt am 9. November und bringt u.a. deutlich höhere Bußgelder für Falschparker und zum Teil sogar verdoppelte für Temposünder mit sich:
Ein Bußgeld von 55 Euro droht künftig in folgenden Fällen:
– Unberechtigtes Parken auf Gehweg und/oder Radweg
– Unberechtigtes Parken in einem Bereich eines Verbotsschilds wie etwa „Für Fahrzeuge aller Art“ mit einem danach verbotenen Fahrzeug
– Unberechtigtes Parken in einer Fußgängerzone
– Unberechtigtes Parken in zweiter Reihe
– Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplatz
– Unberechtigtes Parken auf Plätzen für Elektro-Fahrzeuge
– Unberechtigtes Parken auf Plätzen für Carsharing-Fahrzeuge
Noch teurer wird es sogar ab einer Dauer von einer Stunde bzw. drei Stunden. Je nach Verstoß und bei einer zusätzlich stattfindenden Behinderung erhöht sich das jeweilige Bußgeld dann sogar auf bis zu 110 Euro.
Unzulässiges Halten oder Parken auf einem Bussonderfahrstreifen, einer Zickzacklinie oder einem Schutzstreifen für Radfahrer oder in zweiter Reihe, wovon Taxifahrer bei Fahrgastbeförderung jedoch ausgenommen sind, schlägt künftig mit 55 Euro zu Buche. Ebenso verhält es sich für unzulässiges Parken an einer Haltestelle. Dauert es länger als 3 Stunden, tritt eine Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung hinzu, so beträgt das Bußgeld 70 Euro, 80 Euro oder gar bis zu 100 Euro. In schweren Fällen kann außerdem auch noch ein Punkt drohen.
Wer künftig bei Parkscheibenpflicht keine sichtbare Parkscheibe platziert, dem drohen künftig 20 statt 10 Euro.
Der Missbrauch der Rettungsgasse wird nun wie folgt sanktioniert:
Die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse kostet 240 Euro und bringt 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot mit sich. Kommt es dabei zu einer Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld je nachdem auf 280, 300 oder 320 Euro. Gleiches gilt übrigens für das Nichtbilden einer Rettungsgasse.
Geschwindigkeitsüberschreitung kosten nach dem neuen Bußgeldkatalog ab 9. November 2021 zu Teil doppelt so viel wie zuvor:
Hinsichtlich der Fahrverbote bleibt es bei den bisher vorgesehenen, eine Verschärfung bleibt diesbezüglich also aus. Es gelten weiterhin die bisherigen Schwellenwerte von mindestens 31 km/h zu schnell innerorts und 41 km/h außerorts bzw. zweimal 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts gilt mit der Novellierung folgendes:
Bis 10 km/h 30 Euro (bisher waren es 15 Euro),
von 11-15 km/h 50 Euro anstelle von bisher 25 Euro,
von 16-20 km/h 70 Euro anstelle von bisher 35 Euro,
von 21-25 km/h 115 Euro (bisher waren es 80 Euro) und 1 Punkt,
von 26-30 km/h 180 Euro (bisher waren es 100 Euro) und 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 31-40 km/h 260 Euro (bisher waren es 160 Euro) und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 41-50 km/h 400 Euro (bisher waren es 200 Euro) und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 51-60 km/h 560 Euro (bisher waren es 280 Euro) und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 61-70 km/h 700 Euro (bisher waren es 480 Euro) und 2 Punkte sowie 2 Monate Fahrverbot,
über 70 km/h 800 Euro (bisher waren es 680 Euro) und 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot.
Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts gilt mit der Novellierung folgendes:
bis 10 km/h 20 Euro (bisher waren es 10 Euro),
von 11-15 km/h 40 Euro statt 20 Euro,
von 16-20 km/h 60 Euro statt 30 Euro,
von 21-25 km/h 100 Euro statt 70 Euro und 1 Punkt,
von 26-30 km/h 150 Euro statt 80 Euro und 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 31-40 km/h 200 Euro statt 120 Euro und 1 Punkt sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 41-50 km/h 320 Euro statt 160 Euro und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 51-60 km/h 480 Euro statt 240 Euro und 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot,
von 61-70 km/h 600 Euro statt 440 Euro und 2 Punkte sowie 2 Monate Fahrverbot,
über 70 km/h 700 Euro statt 600 Euro und 2 Punkte sowie 3 Monate Fahrverbot.
Sonstige mit Bußgeld bedrohte Verstöße:
Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit innerorts beim Rechtsabbiegen mit einem Kfz über 3,5 Tonnen wird ab dem 9. November 2021 mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
Wer im Übrigen beim Ein- oder Aussteigen oder beim Abbiegen einen Radfahrer gefährdet, dem drohen mit 40 Euro bis zu 140 Euro ab dem 9. November doppelt so hohe Bußgelder, wie bisher.
Wer dem Schienenverkehr die Vorfahrt nimmt, dem drohen 80 Euro Bußgeld und unnötiges Verursachen von Lärm, Abgasen sowie Hin- und Herfahren, also das klassische „Posen mit Autos und Motorrädern“, wird ab der Neuregelung mit bis zu 100 Euro sanktioniert.