Die Haftung für Unfälle im Ausland am Beispiel der Havarie des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia

Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Aus gegebenem Anlass soll dieser kurze Beitrag auf die unterschiedliche Abwicklung von Unfallschäden hingewiesen werden, bei denen sich ein Unglück im Ausland (hier: in Italien) ereignet hat und dadurch ein Schaden entstanden ist:

Die Betroffenen der Havarie vor der italienischen Insel Giglio sehen sich nach dem Unglück mit einer Menge an Fragen konfrontiert. Eine davon wird sein: „Wer kommt für meinen Schaden auf?“ Die Antwort scheint einfach: „Der Verursacher.“ Zu klären ist aber insbesondere, wo man den Schaden geltend macht und in welcher Höhe eventuelle Ansprüche bestehen. Insbesondere Letzteres hängt davon ab, nach dem Recht welchen Landes der Sachverhalt zu beurteilen ist. Im Fall der havarierten Costa Concordia stehen deutschen Passagieren dabei verschiedene Wege offen; einerseits könnte, sofern eine außergerichtliche Einigung scheitert, nach deutschem Recht vor einem deutschen Gericht gegen den deutschen Veranstalter vorgegangen werden. Andererseits könnte unter Anwendung italienischen Rechts vorgegangen werden, da sich der Unfall im Hoheitsgebiet Italiens ereignet hat. Hierfür stünde der Rechtsweg sowohl zu den deutschen Gerichten, die dann unter Anwendung italienischen Rechts zu entscheiden hätten, als auch direkt zu den italienischen Gerichten offen. Schließlich kann, zumindest im Fall der Costa Concordia, die einem amerikanischen Konzern zugehörig ist, auch in Erwägung gezogen werden, vor einem amerikanischen Gericht die Ansprüche zu verfolgen.
Fest steht, dass die verschiedenen Rechtordnungen über stark unterschiedliches Schadensrecht verfügen, was sich im Ergebnis in der Höhe etwaiger Entschädigungszahlungen widerspiegelt – diese werden in der Regel im italienischen (und insbesondere im amerikanischen) Rechtsraum erheblich höher ausfallen als im deutschen.

Opfer von Unfällen im Ausland, speziell in Italien, sollten sich daher fachkundigen Rat suchen, bevor eine Schadensregulierung betrieben wird, damit es nicht am Ende heißt: „Na hätte ich das mal eher gewusst!“
Bei Schadensereignissen in Italien kommt es dabei nicht darauf an, ob es sich um einen Verkehrsunfall, einen Skiunfall oder einen sonstigen Schadensfall handelt. Entscheidend ist lediglich, dass der Unfallort in Italien liegt. Die dortigen Entschädigungssummen liegen in der Regel erheblich über den deutschen Sätzen.

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