Die Testamentsvollstreckung
Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht
Wie kann ich dafür sorgen, dass mein Nachlass dem zufällt, für den er gedacht ist? Wie eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses regeln und mein Vermögen bei der Verteilung bestmöglich schützen? Wie dabei Familienstreit vermeiden und gleichzeitig die finanzielle Absicherung meiner Erben sichern? Die Antwort lautet: Durch „Testament“ und „Testamentsvollstreckung“.
Um sicher zu stellen, dass die Erben erhalten, was ihnen zugedacht ist und Erbstreit zu vermeiden, kann man ein Testament errichten, darin eine Testamentsvollstreckung anordnen und eine Person zum Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser ist Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass dessen Wille nach dem Todesfall wie gewollt umgesetzt wird und kümmert sich darum, dass alle Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden.
Eine Testamentsvollstreckung kann den voreiligen Verkauf wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines Unternehmens verhindern. Bei Erbschaften an minderjährige Kinder kann sie das Erbe vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters schützen. Es kann auch für den Fall, dass etwas an behinderte Menschen vererbt wird, der Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbmasse verhindert werden, damit dieser nicht den Verbrauch des geerbten Vermögens verlangt bevor er Sozialhilfe leistet. Manchmal sind Erben verschuldet; deren Gläubiger wollen nun aus dem Erbe ihre Forderungen bedient wissen – eine Testamentsvollstreckung verhindert dann wirksam den Zugriff Dritter auf die Erbmasse.
Vieles spricht für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Deren Erfolg steht und fällt indes mit der Qualifikation der beauftragten Person. Neben der fachlichen Kompetenz ist ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs- und Durchsetzungskraft gefordert. Häufig werden daher Rechtsanwälte oder Notare als Testamentsvollstrecker eingesetzt, wozu dem Erblasser auch unbedingt zu raten ist.
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