Höheres Bußgeld anstelle von Punkten – Geht das?

Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) entwickelt. In ihr finden sich Regelungen für unterschiedliche Delikte und Sanktionen, für den Fall der Begehung. Insbesondere im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung sind die Bußgelder, Punkte und Fahrverbote stark gestaffelt.
Nach einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen Autofahrer neben einem Bußgeld auch oft noch Punkte auferlegt, die im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Immer wieder fragen Betroffene nach einer Möglichkeit, die Punkte in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Eine Umwandlung der Punkte in eine höhere Geldbuße ist jedoch im Gegensatz zum Führerscheinentzug nicht möglich.
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss vom 27.11.2008 (Az.: 2 Ss OWi 803/08) klargestellt, dass eine solche Möglichkeit gesetzlich nicht vorgesehen ist. „Die Eintragung im Verkehrszentralregister ist keine mit einem Fahrverbot vergleichbare Nebenfolge, welche neben der Geldbuße als zusätzliche Sanktion zur Einwirkung auf den Betroffenen verhängt werden kann.“ Es soll vielmehr sichergestellt werden, dass Ordnungswidrigkeiten ab einer gewissen Bedeutung zentral erfasst und bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigt werden können. Das Punktesystem bezweckt eine Vereinheitlichung der Behandlung von Mehrfachtätern und stellt keine Sanktion dar, die in den Urteilstenor eines Gerichts aufgenommen wird.
Die Gerichte haben daher keine Möglichkeit anzuordnen, dass eine Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister unterbleiben solle.
Trotzdem sollte man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, wenn ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen ins Haus geflattert kommt. Vielmehr erweist es sich immer wieder als lohnenswert, in einem solchen Fall anwaltlichen Rat zu suchen. Eine nicht geringe Anzahl von Bußgeldverfahren endet unter der Mitwirkung eines engagierten Verteidigers häufig mit einer Einstellung und nicht mit einer Geldbuße oder gar einem Punkteeintrag.

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