Private Blitzer unzulässig!

Stefan Heiermann | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Strafrecht

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Main) hat am 12. November eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister sind demnach rechtswidrig. In Folge dieser Entscheidung sind Bußgeldbescheide, die auf Grundlage von Verkehrsüberwachungen privater Dienstleister erlassen wurden (oder womöglich noch erlassen werden) anfechtbar.
Gegenstand des Verfahrens war die Geschwindigkeitsübertretung eines Autofahrers in Hessen. Der Fahrer erhielt einen Bußgeldbescheid und sollte wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeld zahlen. Die zugrunde liegende Messung erfolgte dabei durch einen von der Gemeinde beauftragten privaten Dienstleister. Mit diesem hatte die Gemeinde einen so genannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen und zwar mit dem Zweck der „Unterstützung bei der Durchführung von Geschwindigkeitsprotokollen, allgemeiner Datenverarbeitung und Erstellung von Messberichten“. Gegen den Bußgeldbescheid legte der betroffene Autofahrer Einspruch ein – wie sich gezeigt hat, mit Erfolg!
Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung keine Rechtsgrundlage hat. Deshalb hätte das Regierungspräsidium Kassel keinen Bußgeldbescheid erlassen dürfen.
Zu Recht hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Verkehrsüberwachung eine hoheitliche Maßnahme darstellt und eine solche ausschließlich durch eigene Bedienstete mit entsprechender Qualifikation und eben nicht von Privatpersonen vorgenommen werden darf.
Zwar handelt es sich bei der obergerichtlichen Entscheidung um die eines Einzelfalles, dennoch ist davon auszugehen, dass sie in ihrer Wirkung über die Landesgrenzen Hessens hinaus richtungsweisend sein wird. Da Geschwindigkeitskontrollen zum Teil auch in NRW von privaten Dienstleistern durchgeführt werden, sollten Betroffene sich im Fall eines gegen sie gerichteten Bußgeldverfahrens qualifizierten Rechtsrat bei einem / einer entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt/-anwältin suchen und dem Vorwurf entgegen treten.

S. Heiermann
Rechtsanwalt & Avvocato
Fachanwalt für Strafrecht

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