Juristisches Lexikon

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Hier werden Ihnen juristische Fachbegriffe verständlich näher gebracht.

aberratio ictus

Als aberratio ictus bezeichnet man ein Fehlgehen der Tat. Von einem solchen spricht man z.B. wenn der Täter statt des vorgesehenen Tatobjekts versehentlich ein anderes trifft. Ein Beispiel dazu: Täter A möchte Person B erschießen. Anstelle von B trifft er C. A ist dann strafbar wegen einer versuchten Tötung hinsichtlich des B in Tateinheit mit der fahrlässigen Tötung des C. Hat der A den C lediglich mit dem B verwechselt, so liegt keine aberratio ictus vor, sondern ein so genannter „error in obiecto“ bzw. „error in persona“. Dieser „error“ ist bei Gleichwertigkeit des bedrohten Rechtsguts (in diesem Beispiel also des Lebens) strafrechtlich unerheblich.

Abfindung

Das Arbeitsrecht kennt die Abfindung als Einmalzahlung zur Abgeltung – meist vertraglicher – Ansprüche. Während Abfindungen sich in sämtlichen Dauerschuldverhältnissen finden, haben sie insbesondere in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eine privilegierte Bedeutung:
Das Arbeitsrecht kennt die Abfindung als einmalige Geldzahlung eines Arbeitgebers, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, häufig einer Kündigung, geleistet wird.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag im arbeitsrechtlichen Sinn ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die das bestehende oder gekündigte Arbeitsverhältnis zu dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt auflöst. Der Aufhebungsvertrag bildet also das Gegenstück zum Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich begründet.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht wird geregelt in allen Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen zur unselbstständigen abhängigen Erwerbstätigkeit. Es wird zwischen dem so genannten Individualarbeitsrecht und dem Kollektivarbeitsrecht unterschieden. Ersteres regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während letzteres das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten oder Personalräten einerseits und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern andererseits behandelt.
Arbeitnehmerschutz, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage sind ebenso zentrale Begriffe des Arbeitsrechts wie Abfindung, Kündigung und Aufhebungsvertrag.

Autorecht

Das Autorecht oder Automobilrecht umfasst sowohl das öffentliche Recht als auch das Zivilrecht. Es behandelt Rechtsfragen zu Stichwörtern, wie: Fahrzeugkauf, Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf, Unfall, Unfallschadensregulierung, Mängel am gekauften Auto, Blitzer, Radar, Bußgeldbescheid, Anhörungsbogen, rote Ampel, Rotlichtverstoß, MPU, Fahrtenbuch, etc. . Im zivilrechtlichen Bereich stellen sich häufig Fragen, wie: Hat Ihr gekauftes Auto einen Mangel? Was können Sie tun? Können Sie Nachbesserung verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten? Gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Wurde wirksam die Gewährleistung ausgeschlossen? Wie unterscheiden sich Abnutzung und Mangel? Was bedeutet Leasing und wo liegt der Unterschied zur Finanzierung?
Welche Ansprüche hat man nach einem Unfall und wie setzt man diese durch? Steht jemandem nach einem Verkehrsunfall ein Mietwagen zu und was ist eigentlich Nutzungsausfall? Benötigt man zur Schadensfeststellung ein Gutachten oder genügt ein Kostenvoranschlag? Wann hat man einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld und in welcher Höhe? Was bedeutet Restwert und was ist der merkantile Minderwert? Wer kümmert sich um die Schadensregulierung, betreibt das Schadensmanagement und werden die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzt?
Beim Autorecht im Bereich des öffentlichen Rechts geht es meist um: Lasermessungen, Blitze, Erhalt von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid,  Geschwindigkeitsübertretung, Alkohol am Steuer, BtM-Verstöße (also Betäubungsmittelverstöße), Probleme mit Führerschein und Fahrerlaubnis, MPU,  Sperrfristverkürzung, Nachschulung in der Probezeit oder Punkteabbau, etc. .

Avvocato

Avvocato ist die italienische Bezeichnung für Rechtsanwalt.
Zum Führen der Bezeichnung Avvocato bedarf es der Zulassung zur italienischen Anwaltschaft durch eine italienische Rechtsanwaltskammer. Diese Zulassung setzt in der Regel eine entsprechende juristische Ausbildung an einer italienischen Hochschule und die erfolgreiche Absolvierung der dortigen Examina sowie der anschließenden Prüfungen im Anwaltsexamen voraus. Rechtsanwalt Heiermann ist sowohl Rechtsanwalt als auch Avvocato und außerdem Fachanwalt für Strafrecht.

Bedingter Vorsatz

Bedingter Vorsatz auch genannt dolus eventualis oder Eventualvorsatz liegt vor, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt oder sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit ihr abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein.

Beschlagnahme

Eine Beschlagnahme ist die Sicherstellung eines Gegenstandes gegen den Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.

Bildung einer kriminellen Vereinigung

Die Bildung krimineller Vereinigungen ist gemäß § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat, bei deren Begehung ein Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe droht.

Bußgeldbescheid

Die Verwaltungsbehörde kann einen Bußgeldbescheid erlassen und damit Verkehrsverstöße sanktionieren, die dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zuzuordnen sind. Gegen einen Bußgeldbescheid kann der Betroffene selbst oder durch einen von ihm beauftragten Verteidiger innerhalb einer Zweiwochenfrist, die mit der Zustellung zu laufen beginnt, Einspruch erheben bzw. erheben lassen. Sodann überprüft die Erlassbehörde die eigene Entscheidung und hilft dem Einspruch ab, indem der Bescheid zurück genommen wird oder sie gibt das Verfahren zur weiteren Behandlung an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Stellt auch diese das Verfahren nicht ein, so schließt sich ein gerichtliches Verfahren an, in dem über das Schicksal des Bußgeldbescheides entschieden wird.

conditio sine qua non

Nach der im Strafrecht maßgeblichen Conditio-sine-qua-non-Formel – auch Bedingungstheorie genannt – ist jede Handlung ursächlich (also kausal) für einen Erfolg, die nicht hinweg gedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. „Conditio sine qua non“ ist zu übersetzen mit „Bedingung, ohne die nicht“. Die Bedingungstheorie im Strafrecht ist bei den Straftatbeständen von Bedeutung, bei denen der Erfolg des Delikts nicht schon mit der Tathandlung eintritt (wie bei einem schlichten Tätigkeitsdelikt, z.B. einer Sachbeschädigung), sondern erst mit einem auf die Tathandlung zurückzuführenden Ereignis, so zum Beispiel dem Tod eines Verkehrsunfallverletzten (Erfolgsdelikt). Bei diesen Tatbeständen gilt nach der Conditio-sine-qua-non-Formel, dass dem Täter strafrechtlich der Erfolg seiner Handlung zuzurechnen ist, wenn diese als Ursache nicht „hinweggedacht“ werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Delikt

Delikt (lat. = Vergehen) ist ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten. Grundsätzlich ist ein solches Verhalten im Zivilrecht mit Schadensersatzpflicht und im Strafrecht mit Straffolge verknüpft.

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Ehegatten das für sie geltende eheliche Güterrecht regeln. Zum Beispiel können sie bestimmen, dass anstelle des grundsätzlich geltenden Güterstandes der Zugewinngemeinschaft alternative Güterstände treten und Wirkung entfalten sollen, so z.B. die modifizierte Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung etc… Ein Ehevertrag kann sowohl vor, als auch nach dem Eingehen der Ehe geschlossen werden. Der Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Häufig werden Anwälte damit beauftragt, einen Ehevertrag zu entwerfen oder zu prüfen. Mit einem Ehevertrag können Scheidungswillige auch die Möglichkeit nutzen, sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen zu verständigen und sodann Antrag auf Ehescheidung stellen zu lassen. Diese Art von Ehevertrag bezeichnet man auch als Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsfolgesachenvereinbarung.

essentialia negotii

Die so genannten „essentialia negotii“ (Latein: „die wesentlichen Eigenschaften des Geschäfts“) sind die wesentlichen Bestandteile eines Vertrags, also dessen notweniger Mindestinhalt. Mit anderen Worten handelt es sich dabei um die zwingende Voraussetzung, damit ein Vertrag überhaupt wirksam geschlossen werden kann.
Diese Bestandteile sind von Vertrag zu Vertrag verschieden. Bei einem Kaufvertrag beispielsweise, sind es die Namen der Vertragsparteien, die Bezeichnung der Kaufsache und der Kaufpreis: A kauft von B dessen Pkw mit der Fahrgestellnummer XY zum Preis von 666 Euro.

Fachanwalt / Fachanwältin

Was ist eigentlich ein Fachanwalt bzw. was ist eigentlich eine Fachanwältin?
Die Bundesrechtsanwaltskammer beschreibt es wie folgt:
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können.
Die Verleihung des Titels Fachanwalt oder Fachanwältin erfolgt durch die regionalen Rechtsanwaltskammern die dafür spezielle Fachausschüsse gebildet haben, die mit Rechtsanwälten besetzt sind. Diese prüfen die Anträge auf Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung nach einem in der so genannten Fachanwaltsordnung vorgegebenen Katalog und geben ein Votum gegenüber dem Vorstand der jeweiligen Rechtsanwaltskammer zur Entscheidung über den Antrag ab.
Der Rechtsanwalt muss mindestens seit drei Jahren als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie praktische Erfahrungen verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und Tätigkeit im Beruf vermittelt wird. Vor der Verleihung eines Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt dazu in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere, jeweils fünfstündige, Klausuren bestehen sowie eine bestimmte Zahl von durch ihn bearbeiteten Fällen in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltstitel führen. Fachanwälte müssen jeweils jährlich belegen, dass sie sich im vorgeschriebenen Umfang fachlich fortgebildet haben und zwar durch Teilnahme an mindestens 15 Seminarstunden pro Jahr, hörend oder als Dozent, alternativ dazu durch entsprechend umfangreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.
Momentan gibt es 23 verschiedene Rechtsgebiete in denen Fachanwaltstitel verliehen werden; dazu zählen unter anderem das Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht etc. Wer anwaltlichen Beistand sucht, findet in der Person des Fachanwalts einen qualifizierten Spezialisten für das jeweilige Rechtsgebiet.

Fachanwalt für Familienrecht / Fachanwältin für Familienrecht

Bei dem Titel Fachanwalt für Familienrecht / Fachanwältin für Familienrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht wurde 1995 durch die erste Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. Der Titel des Fachanwalts / der Fachanwältin wird inhaltlich durch die in § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Dabei handelt es sich um das materielle Eherecht, das Familienrecht, das Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht sowie zum Öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebensgemeinschaft; außerdem familienrechtliches Verfahrensrecht und familienrechtliches Kostenrecht, internationales Privatrecht im Familienrecht sowie die Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung. Außerdem ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Familienrecht / einer Fachanwältin für Familienrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen erforderlich. Hier fordert § 5 Satz 1 lit. e FAO den Nachweis von 120 durch den Bewerber bearbeiteten Fällen, von denen mindestens die Hälfte gerichtliche Verfahren sein müssen.

Fachanwalt für Strafrecht

Bei dem Titel Fachanwalt für Strafrecht handelt es sich um eine Fachanwaltsbezeichnung des deutschen Berufsrechts der Rechtsanwälte. Die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht wurde 1995 durch die erste Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer eingeführt. Der Titel des Fachanwalts wird inhaltlich durch die in § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Dabei handelt es sich um die Methodik und das Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften (§ 13 Nr. 1 FAO), das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (§ 13 Nr. 2 FAO) und das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht (§ 13 Nr. 3 FAO). Des Weiteren ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Strafrecht, wie bei allen Fachanwaltstiteln, der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen notwendig. Gemäß § 5 S. 1 lit. f FAO erfordert dies den Nachweis von 60 durch den Bewerber bearbeiteter Fälle, innerhalb derer die Teilnahme an mindestens 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht gegeben gewesen sein muss. Im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren) finden sich Überschneidungen mit dem Tätigkeitsbereich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im Bereich Steuerstrafrecht ist nicht selten auch der Fachanwalt für Steuerrecht tätig.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot kann sowohl bei Ordnungswidrigkeiten als auch bei Verkehrsstraftaten drohen. Das Fahrverbot (§ 44 StGB) kann als so genannte Nebenstrafe neben Freiheits- oder Geldstrafen vom Gericht verhängt werden, wenn eine Straftat bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden ist (Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, usw.). Auch die Verwaltungsbehörde kann bei beharrlichen oder besonders schweren Verstößen ein Fahrverbot anordnen.
Das Fahrverbot ist zu unterscheiden von der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB, die regelmäßig bei der Trunkenheitsfahrt zu erwarten steht. Während beim Fahrverbot lediglich der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots zu hinterlegen ist, anschließend wieder an den Inhaber herausgegeben wird und der Betroffene in der Zwischenzeit keine Kfz im Straßenverkehr führen darf (oder nur bestimmte), wird bei der Entziehung der Fahrerlaubnis regelmäßig der Führerschein eingezogen. Um diesen dann wieder zu erlangen, ist es häufig notwendig, zuvor gegenüber der Führerscheinbehörde die Geeignetheit zum Führen eines Kfz nachzuweisen. Diese verlangt dafür die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU, also einer Medizinisch-Psychologischen- Untersuchung, die früher im Volksmund auch als „Idiotentest“ bezeichnet wurde.

falsa demonstratio non nocet

falsa demonstratio non nocet…oder: „Eine falsche Bezeichnung schadet nicht“
Dieser Rechtsgrundsatz meint, dass eine fehlerhafte Ausdrucksweise nicht nachteilig ist, wenn der wahre Sinn der Erklärung erkennbar oder unzweideutig festgestellt werden kann. Genau das gilt bei dem Abschluss eines Vertrages. Danach ist bei der Auslegung einer Willenserklärung „der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften“. Die Parteien haben also etwas anderes gewollt, als das, was sie tatsächlich erklärten und sich damit lediglich über den Inhalt ihrer Erklärungen geirrt. Trotz fehlerhafter Bezeichnung ist der Vertrag dann aber trotzdem mit dem eigentlich gewollten Inhalt trotzdem geschlossen worden.
Ein Musterbeispiel ist der so genannte „Haakksjöringköd-Fall“: Vor rund 100 Jahren kaufte der A bei dem B 214 Fass Haakjöringsköd. Dabei gingen beid davon aus, dass es sich bei Haakjöringsköd um Walfleisch handele. Tatsächlich bezeichnet im Norwegischen das Wort „Haakjöringsköd“ allerdings Haifischfleisch: Håkjerring ist der Grönlandhai. Bei der Lieferung stellte sich heraus, dass die bestellten Fässer, also Haifischfleisch enthielten. B erhielt die Lieferung, wollte dann, weil sich die wirtschaftliche Lage geändert hatte, den Vertrag anfechten. Er begründete dies damit, dass man sich doch über die Kaufsache – geirrt habe. Tatsächlich – und entsprechend zutreffen – urteilte seinerzeit das damals letztinstanzlich zuständige Reichsgericht, ist bei der Auslegung einer Willenserklärung aber „der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften“. Die Parteien hatten also subjektiv etwas anderes gewollt, als dass, was sie objektiv erklärt hatten und sich damit nur über den Inhalt „ihrer Erklärungen“ geirrt. Es bestand daher – was bis heute gilt – kein Grund dafür, an der falschen Bezeichnung festzuhalten, da beide doch eigentlich dasselbe gewollt hatten. Der Vertrag war damit rechtskräftig zu Stande gekommen.

Familienrecht

Familienrecht ist die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, die die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regeln, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter Ehegatten, Verwandten und gegenüber dem ehelichen oder nichtehelichen Kind.

Festnahme

Eine Festnahme / vorläufige Festnahme ist das Festhalten von Personen auf Grundlage zivil- oder strafprozessrechtlicher Bestimmungen.

Grundrechte

Grundrechte sind die der Einzelperson zustehenden Rechte, die für sie meist durch die Verfassung als Elementarrechte verbürgt sind. Die Grundrechte sind weitgehend identisch mit den Menschenrechten, die Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes unverletzlich und unveräußerlich nennt und als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt bezeichnet. Die Grundrechte sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.05.1949 als Artikel 1 bis 18 an den Anfang gestellt, um ihre überragende Bedeutung für das staatliche Leben zu betonen. Grundrechte können, mit Ausnahme der in Art. 1 verankerten Würde des Menschen, die dort als unantastbar garantiert ist, eingeschränkt werden und zwar durch Gesetz (dann allerdings nur, wenn dadurch der Wesensgehalt des Grundrechts nicht berührt wird) oder durch so genannte immanente Schranken (also wenn sich Konkurrenzen mit anderen Grundrechten ergeben).

Habeas-Corpus-Akte / Habeas Corpus Amendment Act

Habeas corpus heißt „Du habest einen Körper“ und ist in dieser altertümlichen Ausdrucksweise wohl eher kryptisch als deutlich. Was verbirgt sich also dahinter? Bei der Habeas-Corpus-Akte handelt es sich um ein englisches Gesetz. Es stammt aus dem Jahre 1679 und kann durchaus als erste schriftliche Fixierung bürgerlicher Grundrechte betrachtet werden, denn es gewährte den Bürgern erstmals Schutz vor willkürlicher Verhaftung; die Habeas-Corpus-Akte bestimmte, dass kein Untertan Englands ohne gerichtliche Untersuchung in Haft gehalten werden durfte. Seither bildete sie ein grundlegendes Freiheitsrecht des englischen und amerikanischen Rechtssystems. Der Grundinhalt dieses Rechts hat in allen modernen demokratischen Verfassungen Eingang gefunden, so z. B. auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dort in Art. 104.
Die Habeas-Corpus-Akte ist ein Meilenstein der Geschichte der Menschen- und Freiheitsrechte. Nicht selten wird sie daher wohl auch zusammen mit der Magna Carta aus dem Jahre 1215 und der Virginia Bill of Rights von 1776 genannt.

Haftbefehl

Ein Haftbefehl ist die – in der Regel – richterliche Anordnung zur Inhaftnahme einer Person.
Ein Haftbefehl wird gegen einen Betroffenen erlassen, um die Durchführung des Verfahrens zu sichern. Die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls sind das Bestehen eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes (§ 112 StPO). Haftgründe sind Flucht des Beschuldigten, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und bei bestimmten Delikten Wiederholungsgefahr. Bei Delikten wie Mord, Totschlag, Völkermord, personengefährdenden Sprengstoffverbrechen sowie Gründung von und Beteiligung an terroristischen Vereinigungen ist die Schwere des Delikts gesetzlicher Haftgrund. Die zu erwartende Strafe stellt hingegen lediglich einen so genannten apokryphen Haftgrund dar; apokryphe Haftgründe sind solche, die Gericht oder Staatsanwaltschaft tatsächlich zur Verhängung bzw. Beantragung eines Haftbefehls bewogen haben, die aber hinter den rechtlich normierten und offiziell angegebenen Gründen versteckt werden.

Hausdurchsuchung

Bei einer Hausdurchsuchung werden aufgrund einer richterlich angeordneten Maßnahme – Durchsuchungsbeschluss -, eine Wohnung, ein Haus oder auch mehrere Wohnungseinheiten eines Beschuldigten mit dem Ziel durchsucht, Beweise zu für strafbare Handlungen aufzufinden und zu sichern bzw. zu beschlagnahmen, um diese in einem (in der Regel) Strafverfahren zu verwenden.

in dubio pro reo

In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) ist ein ungeschriebener Rechtssatz, der insbesondere im Strafprozessrecht gilt. Gewinnen Richter oder Richterin(en) im Zuge der so genannten freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) nicht die volle überzeugung von der Schuld des Angeklagten, so darf dieser nicht verurteilt werden.

Internationales Recht

Der Begriff Internationales Recht findet in erster Linie Verwendung auf dem Gebiet des Zivilrechts / Privatrechts. Man bezeichnet es dann als Internationales Privatrecht. Dieses behandelt die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden Tatbeständen die anzuwendende Rechtsordnung bestimmen. Immer mehr gewinnen dabei die internationalen Staatsabkommen und -Verträge an Bedeutung, z. B. die Rom III Verordnung. Darin geregelt sind unter Anderem Tatbestände wie die Scheidung internationaler Ehen und das internationale Erbrecht.
Fragen zum Internationalen Recht drängen sich häufig auf, bei Unfällen im Ausland, Unfällen mit Auslandsbeteiligung, Scheidung von oder Trennung bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, Wohnsitzverlagerung ins Ausland, Rechtswahl in Testamenten, Erwerb oder Verkauf von im Ausland gelegenen Immobilien etc.

Italienisches Recht

Der Begriff Italienisches Recht bezeichnet die italienische Rechtsordnung, also die dort normierten Gesetzte und Verordnungen.
Die Anwaltskanzlei Heiermann ist unter anderem auf den italienischen Rechtskreis spezialisiert, dabei insbesondere auf die Abwicklung von länderübergreifenden Erbschaften und rechtlichen Support beim Erwerb oder Verkauf von Immobilien.
Rechtsanwalt Heiermann ist in Deutschland als Rechtsanwalt zur hiesigen Anwaltschaft (Rechtsanwaltskammer Hamm) und außerdem auch als Avvocato zur italienischen Anwaltschaft (Rechtsanwaltskammer Rom / Consiglio dell’Ordine degli Avvocati di Roma) zugelassen.

Jurist

Die Bezeichnung Jurist leitet sich von lateinisch „iura“ = „Rechte“ her. Juristen sind Akademiker, die nach dem Studium an einer Universität zunächst das erste Staatsexamen bestanden und sodann nach einer praktischen Ausbildung, dem Referendariat, durch die Ablegung des zweiten juristischen Staatsexamens, die Befähigung zum Richteramt erlangt haben. Diese ist Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt, die Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt oder Notar.

Kündigung

Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine Kündigungserklärung. Bei der Kündigungserklärung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.
Die Kündigungserklärung entfaltet Wirksamkeit für die Zukunft. Der Begriff der Kündigung hat maßgebliche Bedeutung im Arbeitsrecht. Mit der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet. Da an eine Kündigung zu deren Wirksamkeit einerseits erhebliche formelle und materielle Voraussetzungen geknüpft sind und andererseits zur Verhinderung ungewollter Rechtsfolgen – insbesondere im Arbeitsrecht – fristgerechte Veranlassung seitens des Kündigungsempfängers geboten ist, sollten sich Betroffene im Fall einer Kündigung unverzüglich anwaltlich beraten lassen.

Kündigungsschutzklage

Die Kündigungsschutzklage ist die einzige Möglichkeit, sich effektiv gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses und damit den Verlust des Arbeitsplatzes zur Wehr setzen. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, so gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung besteht übrigens bei der Kündigung des
Arbeitsverhältnisses in der Regel kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Gegenstand der Kündigungsschutzklage ist vielmehr der Antrag auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist und weiterhin fortbesteht. Trotzdem werden in der Praxis vielfach, insbesondere nach Klageerhebung, Abfindungen gezahlt und sei es nur, um das Prozessrisiko zu vermeiden und im Vergleichswege das gerichtliche Verfahren sowie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Ob und in welcher Höhe also für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird, ist reine Verhandlungssache und hängt meist nicht unmaßgeblich von dem Geschick erfahrener Anwälte/Anwältinnen ab.

lex specialis derogat legi generali

Nach diesem Rechtsgrundsatz, geht ein Spezialgesetz (lex specialis), also ein Gesetz, das einen besonderen bzw. speziellen Einzelfall regelt, dem allgemeinen Gesetz (lex generalis) in der Anwendung vor. Mit anderen Worten: Das allgemeine Gesetz verhält sich zu dem Spezialgesetz subsidiär, es tritt in der Anwendung hinter ihm zurück.

multum in parvo

„Multum in parvo“ bedeutet „viel in wenig“ oder „viel im Kleinen“, ist eine lateinische Redewendung und meint: Mit geringen Mitteln kann viel ausgedrückt oder erreicht werden.

ne bis in idem

Ne bis in idem (lat. für: Nicht zweimal wegen derselben Tat) ist der Grundsatz des so genannten Doppelbestrafungsverbots, das auch als Strafklageverbrauch bezeichnet wird. Grundsätzlich darf demnach niemand für eine Tat, wegen der er rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, erneut strafrechtlich belangt werden. Dieses Verbot der Doppelbestrafung ist verfassungsrechtlich in Art. 103 III GG verankert.

ordnungswidrig

Ordnungswidrig handelt gem. § 1 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), wer eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung begeht, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Einfaches Beispiel: Es ist verboten über eine rote Ampel zu fahren. Wer es dennoch tut, der handelt ordnungswidrig und muss damit rechnen, dafür bestraft zu werden. Als Sanktion für diese Ordnungswidrigkeit droht in der Regel die Auferlegung einer Geldbuße. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten können aber auch noch die Eintragung von Punkten im Flensburger Fahreignungsregister und sogar ein Fahrverbot hinzukommen.

pacta sunt servanda

Pacta sunt servanda ist einer der wohl wichtigsten Grundsätze des Rechts, genauer gesagt, des Vertragsrechts und bedeutet frei übersetzt, dass Verträge gemacht sind, um sie einzuhalten. Ohne triftigen Grund sind die Parteien eines Vertrages also an das gebunden, was sie vertraglich vereinbart haben…drum prüfe, wer sich ewig bindet…andernfalls ist Streit vorprogrammiert!

Pflichtverteidigung

In § 140 der StPO hat der Gesetzgeber die Fälle bezeichnet, in denen eine Verteidigung notwendig ist. Entgegen der weitverbreiteten Ansicht, Pflichtverteidigung bedeute, dass ein Rechtsanwalt vom Gericht verpflichtet würde, die Verteidigung einer bestimmten Person zu übernehmen, handelt es sich bei den Fällen notwendiger Verteidigung um solche, in denen Gerichte verpflichtet sind, einem Betroffenen einen Verteidiger zu bestellen. Dabei handelt es sich um die in § 140 StPO normierten Fällen, in denen sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann, z. B. wenn ihm die Begehung eines Verbrechens vorgeworfen wird, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann.

Qualifikation

Der Begriff Qualifikation bezeichnet im Strafrecht die Erweiterung eines Grundtatbestandes um eines oder mehrere strafschärfende Tatbestandsmerkmale. Die Qualifikation ist ein eigener, speziellerer Tatbestand, mit höherer Strafandrohung als das Grunddelikt. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: § 223 StGB regelt den Grundtatbestand einer vorsätzlichen Körperverletzung; wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, dem drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. § 224 StGB regelt die Qualifikation, die so genannte gefährliche Körperverletzung. Eine solche liegt vor, wenn die Körperverletzung des § 223 StGB mittels einer Waffe, eines hinterlistigen überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde. Dem Täter der qualifizierten Straftat droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Rechtsanwalt

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und übt einen freien Beruf – kein Gewerbe – aus (§§ 1, 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO). Als Rechtsanwalt wird von den jeweiligen Rechtsanwaltskammern nur zugelassen, wer die Befähigung zum Richteramt erlangt hat. Der Rechtsanwalt ist freizügig und an allen Gerichten (Ausnahme: Bundesgerichtshof, hier ist der Wirkungskreis begrenzt oder speziell zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten) vertretungsbefugt, muss aber bei einem bestimmten Gericht zugelassen sein und eine Kanzlei einrichten oder in einer Kanzlei angestellt sein.
Zum 1. Juni 2007 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wurde eine zum Teil weit reichende Novellierung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) durchgeführt:
Aufgaben und Befugnisse der Landesjustizverwaltungen im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf, sind auf die Rechtsanwaltskammern übertragen worden; einschließlich der Vereidigung.
Weiter ist das so bezeichnete Lokalisationsprinzip weggefallen, so dass Anwälte nunmehr Zweigstellen errichten können. Auch die bislang geltende fünfjährige Wartefrist für eine OLG-Zulassung (also eine Zulassung zum Oberlandesgericht) ist weggefallen; Anwälte können nun ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten.

Rip-Deal

Als „Rip-Deal“ (auch bekannt unter der Bezeichnung Vorauszahlungsbetrug) werden
Betrugs-, Raub- und Diebstahlsdelikte bezeichnet, die nach einem bestimmten Muster verlaufen. Der Begriff stammt aus dem Englischen: „To rip“ = jmd. ausnehmen, jmd. neppen und „deal“ = Handel, Geschäft. Opfer sind nicht selten die Verkäufer von exklusiven Autos oder Immobilien. Ein Beispiel für das typische Vorgehen der Täter sieht so aus: Der Verkäufer, z.B. eines Luxusautos, wird von dem vermeintlichen Kaufinteressenten kontaktiert. Dabei wird der Eindruck vermittelt, es bestünde tatsächlich ein konkretes Kaufinteresse, sogar zum vollen Kaufpreis. Dann wird ein Ködergeschäft eingefädelt indem die Opfer nicht selten ins Ausland eingeladen werden, an reizvolle Orte und in hochpreisige Locations, angeblich, um das Geschäft zu besprechen und weil der vermeintliche Kaufinteressent nicht selbst zum Käufer reisen könne. Vor Ort überzeugen die Täter dann durch selbstsicheres und gepflegtes Auftreten, suggerieren einen luxuriösen Lebensstil und lenken das Gespräch alsbald auf einen angeblich dringend notwendigen Geldwechsel, ohne den das eigentliche Geschäft – also der Fahrzeugkauf – nicht zu realisieren sei. Den Opfern wird dazu angeboten, bei den Tätern z.B. Euro in Schweizer Franken zu wechseln. Es wird ein nicht unerheblicher Gewinn für das Tauschgeschäft in Aussicht gestellt. Als Grund für den Tausch wird nicht selten vorgegeben, dass der vermeintliche Investor über Schwarzgeld verfüge. Ist jemand zunächst noch zurückhaltend und hat Vorbehalte, so wird erst einmal ein kleiner Betrag getauscht, der Geköderte macht dabei einen reizvollen Profit. Dadurch schöpft er Vertrauen in die Täter und das eigentliche Geschäft, also der Fahrzeugkauf, rückt in den Hintergrund. Nun wird ein weiteres Treffen vereinbart. Das Opfer reist also schon bald erneut ins Ausland, beflügelt von der irrigen Annahme, das Geschäft seines Lebens zu machen. Dieses Mal im Gepäck: Ein Koffer voller Geld. Der Übergabeort: Ein Luxushotel. Das dortige hektische Treiben gehört zur Taktik der Betrüger. Sie nutzen es dazu, dem Opfer im Austausch gegen sein echtes Geld nun Falschgeld zu übergeben und sich anschließend zügig aus dem Staub zu machen. Dabei schrecken die Täter regelmäßig auch nicht davor zurück, leichte Gewalt anzuwenden oder mit Waffen zu drohen, falls das Opfer Verdacht schöpft.

Schadensersatz

Schadensersatz bedeutet den Ausgleich eines Schadens vorzunehmen.
Schaden im rechtlichen Sinne ist jede unfreiwillige Einbuße an Vermögenswerten und Rechtsgütern infolge eines bestimmten von außen auf diese einwirkenden Ereignisses. Nach deutschem Recht zählen hierzu auch immaterielle Güter (§ 253 BGB) – Schmerzensgeld. Für den Ersatz materieller und immaterieller Schäden gelten allerdings unterschiedliche Regeln.
Das Schadensersatzrecht bestimmt, welche Schäden in welchem Umfang von wem und auf welcher Grundlage ersetzt werden müssen. Ein gängiger Merksatz lautet dementsprechend: Wer will was von wem woraus?
Schadensersatzansprüche können sich sowohl aus dem Gesetz oder aus Vertrag ergeben.

Scheidung

Ehescheidung, also die Scheidung einer Ehe, ist die vorzeitige Beendigung der Ehe durch richterliche Entscheidung. Grundsätzlich ist die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. Allerdings sieht § 1564 BGB die Möglichkeit vor, hiervon abzuweichen. Dies resultiert aus dem Gedanken, dass eine gescheiterte Ehe, die jede innere Beziehung verloren hat, nicht geeignet ist, weiterhin Grundlage der Gesellschaftsordnung und des Staates zu sein.
Die Scheidung einer Ehe setzt nach deutschem Recht in der Regel ein mindestens einjähriges Trennungsjahr voraus. In diesem Zusammenhang stellen sich dann häufig die Fragen nach Trennungsunterhalt, ggf. Kindesunterhalt, nachehelichem Unterhalt etc.
Der heute häufig zitierte Begriff der Online-Scheidung bezeichnet keine Alternativform zur Ehescheidung nach § 1564 BGB; Online-Scheidung bedeutet nicht, dass die Ehe online und ohne Einschaltung des Gerichts oder die Teilnahme an einem Gerichtstermin geschieden wird. Eine Scheidung ohne Anwesenheit beider Ehepartner in einem Gerichtstermin ist nicht möglich.
Online-Scheidung ist stattdessen lediglich eine Bezeichnung für einen Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten auf digitalem Wege. Anwälte können ihren Mandanten damit die Möglichkeit bieten, ohne persönliches Zusammentreffen in der Kanzlei und ohne großen Aufwand und entsprechend zeitsparend den Rechtsanwalt mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens zu beauftragen. Ein Scheidungsantrag darf nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Gericht gestellt werden.

Schmerzensgeld

Nach deutschem Recht ist Schmerzensgeld ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, zusätzlich versehen mit einer Sühnefunktion. Es dient zur Wiedergutmachung erlittener Körperschäden sowie dem Ausgleich sämtlicher Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühlen soweit diese mit der Verletzung des Körpers einhergehen. Der Rechtsbegriff „Schmerzensgeld“ stammt vom Lateinischen „pretium pro doloribus“‚ was so viel bedeutet wie „Geld für Schmerzen“.

Sicherstellung

Sicherstellung ist im Gegensatz zu einer Beschlagnahme, der Übergang der Sachherrschaft an einem Gegenstand in hoheitlichen Gewahrsam und zwar mit dem Willen des Besitzers und/oder des Eigentümers.

Strafbefehl

Der Strafbefehl ist eine richterliche Entscheidung, die in einem summarischen Verfahren nach Anhörung des Beschuldigten anstelle eines Strafurteils ergehen kann. In den Folgen gleicht er dem Strafurteil. Nach Zugang des Strafbefehls beim Betroffenen kann dieser dagegen binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Mit Fristablauf tritt Rechtskraft ein.

Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die Inhalte und Umfang der staatlichen Strafbefugnis bestimmen. Es gehört zum öffentlichen Recht, da es die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den seiner Hoheitsgewalt unterstellten Einzelpersonen regelt. Man unterscheidet zwischen dem materiellen und dem formellen Strafrecht, wobei das erstere das Strafrecht im eigentlichen Sinne ist. Es bezeichnet die Voraussetzungen der Strafbarkeit und deren Rechtsfolgen, indem es die für alle Straftaten geltenden Grundsätze und die Merkmale der einzelnen Straftaten sowie die sich hieran anknüpfenden Strafdrohungen festlegt. Ein Beispiel aus dem Strafgesetzbuch (StGB):
§ 242 StGB – Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Das formelle Strafrecht, das so genannte Strafprozessrecht, enthält die Normen über den Ablauf des Strafverfahrens, in dem das materielle Strafrecht im Einzelfall angewendet wird. Es ist in der Strafprozessordnung geregelt (StPO).
Das geltende Strafrecht knüpft die Strafbarkeit an eine konkrete Handlung, nicht an eine kriminelle Persönlichkeitsstruktur und ist damit Tat- und nicht Täterstrafrecht.

Strafverteidiger

Als Strafverteidiger bezeichnet man den Rechtsanwalt (oder Hochschullehrer), der im Strafverfahren die Verteidigung eines Betroffenen übernimmt. Der Strafverteidiger ist in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die für diesen sprechenden Gesichtspunkte rechtswahrend geltend zu machen.

Testament und Testamentsvollstreckung

Wie kann man dafür sorgen, dass der eigene Nachlass dem zufällt, für den er gedacht ist? Wie eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses regeln und das Vermögen bei der Verteilung bestmöglich schützen? Wie dabei Familienstreit vermeiden und gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Erben sichern? Die Antwort lautet: Durch „Testament“ und
„Testamentsvollstreckung“. Mit einem Testament kann man bestimmen, wer etwas erben oder ein Vermächtnis erhalten soll. Man kann von der ansonsten greifenden gesetzlichen Erfolge abweichen und Auflagen machen; gesetzliche Erben auf den Pflichtteil beschränken oder unter Umständen sogar vollständig ausschließen. Konkret formuliert: Man kann selbstbestimmt regeln, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll. Um sicher zu stellen, dass die Erben erhalten, was ihnen zugedacht ist und um Erbstreit zu vermeiden, bietet sich die Möglichkeit ein Testament zu errichten, darin eine Testamentsvollstreckung anzuordnen und eine Person zum Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser ist dann Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass dessen Wille nach dem Todesfall wie gewollt umgesetzt wird und kümmert sich darum, dass alle Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden. Eine Testamentsvollstreckung kann den voreiligen Verkauf wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines Unternehmens verhindern. Bei Erbschaften an minderjährige Kinder kann sie das Erbe vor dem ungewollten Zugriff des gesetzlichen Vertreters schützen. Es kann auch für den Fall, dass etwas an behinderte Menschen vererbt wird, der Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbmasse verhindert werden, damit dieser nicht den Verbrauch des geerbten Vermögens verlangt bevor er Sozialhilfe leistet. Manchmal sind Erben verschuldet; deren Gläubiger wollen nun aus dem Erbe ihre Forderungen bedient wissen – eine Testamentsvollstreckung verhindert dann wirksam den Zugriff Dritter auf die Erbmasse. Vieles spricht also für die Errichtung eines Testaments und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Deren Erfolg steht und fällt allerdings mit der Qualifikation der beauftragten Person. Neben der fachlichen Kompetenz ist ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs- und Durchsetzungskraft gefordert. Häufig werden daher Rechtsanwälte oder Notare vom Erblasser zu dessen Lebzeiten als Testamentsvollstrecker eingesetzt. Rechtsanwalt Heiermann ist erfahrener und qualifizierter Testamentsvollstrecker und Ansprechpartner in sämtlichen Fragen zum Erbrecht.

testis non est judicare

Nach diesem alten lateinischen Grundsatz steht es dem Zeugen nicht an, zu urteilen. Der Zeuge hat vielmehr lediglich seine Wahrnehmungen mitzuteilen.

Trennungsjahr

Das Familiengericht sieht eine Ehe als gescheitert an, wenn das so genannte Trennungsjahr abgelaufen ist. Erst dadurch ist Basis für eine Scheidung geschaffen. Das Trennungsjahr ist dazu gedacht, den Ehegatten die Möglichkeit zu bieten, sich über ihre Gefühle und Absichten klar zu werden bevor die Endgültigkeit einer Scheidung eintritt. In § 1566 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird das Trennungsjahr als Voraussetzung genannt, damit eine Ehe als gescheitert betrachtet werden kann. Absatz 1 regelt, dass vermutet wird, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben. Die Trennung umfasst eine Trennung von Tisch und Bett, wie sie regelmäßig durch den Auszug eines der Ehepartner aus der gemeinschaftlichen Ehewohnung herbeigeführt wird. Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres führen in der Regel dazu, dass dieses gehemmt wird.

Unfallrecht

Das Unfallrecht umfasst die Frage ordnungs- oder strafrechtlichen Verschuldens ebenso wie die zivilrechtliche Haftung der Unfallbeteiligten. Schadensersatz und Schmerzensgeld, Totalschaden und Nutzungsausfallentschädigung, Sachverständigengutachten und Kostenvoranschlag, merkantiler Minderwert und Restwert, Wiederbeschaffungswert und Ersatz der Umsatzsteuer sind die zentralen Begriffe im Rahmen der Unfallschadensregulierung. Die Verteidigung gegen Vorwürfe wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), Fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Unachtsamkeit oder überhöhte Geschwindigkeit ist hingegen ordnungs- bzw. strafrechtlicher Teil des Unfallrechts.

unverzüglich

Unverzüglich bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Entscheidend ist, an welcher Stelle dieser Ausdruck im Gesetz Verwendung findet. Nicht das objektive Sofort, sondern die subjektive Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ist gemeint. Für die Anfechtung von Willenserklärungen findet sich eine entsprechende Definition in § 121 Abs. 1 BGB; dort heißt es: „Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.“
„Sofort“ und „Unverzüglich“ sind also scheinbar dasselbe, tatsächlich in Ihrer Bedeutung aber doch verschieden.

Vergleich

Vergleich im juristischen Sinn ist ein schuldrechtlicher Vertrag, mit welchem eine Streitigkeit durch gegenseitiges Nachgeben gütlich beendet wird. Insbesondere im Arbeitsrecht führen z. B. Kündigungen durch den Arbeitgeber nicht selten dazu, dass Arbeitnehmer sich mit dem einzig möglichen Mittel einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen. Der daraufhin folgende Prozess vor dem Arbeitsgericht wird sehr häufig mit einem Vergleich beendet, entweder bereits im so genannten Gütetermin oder in Folge dessen von Anwalt zu Anwalt. Meist sieht ein solcher Vergleich dann die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (juristisch: Den Verlust des sozialen Besitzstandes) vor.

Vereinsverbot

Das Vereinsverbot ist in § 3 des Vereinsgesetzes geregelt. Gemäß Absatz 1 darf ein Verein erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Gemäß Absatz 2 ist mit dem Verbot in der Regel die Beschlagnahme und die Einziehung des Vereinsvermögens, von Forderungen Dritter, soweit die Einziehung in § 12 Absatz 1 vorgesehen ist, und von Sachen Dritter, soweit der Berechtigte die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert oder die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind, zu verbinden.
Ein solches Vereinsverbot traf jüngst auch Chapter, also Ortsverbände des Bandidos Motorcycle Club / Bandidos MC und des Hells Angels Motorcycle Club / Hells Angels MC.

Verkehrsrecht

Verkehrsrecht, gleichbedeutend mit Straßenverkehrsrecht, ist ein Oberbegriff unter dem verschiedene Rechtsbereiche zusammengefasst werden können. Zu diesen zählen das Verkehrsordnungsrecht, das dem Bürger regelmäßig dann bekannt wird, wenn er gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hat, er sodann z. B. ein Verwarngeld oder Bußgeld zahlen soll oder ihm wenig später ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid zugehen. Verkehrsordnungswidrigkeiten, auch Bußgeldangelegenheiten genannt, werden regelmäßig mit Bußgeld oder Fahrverbot von einem bis drei Monaten sanktioniert, während im Verkehrsstrafrecht die schwerwiegenderen Fälle behandelt und deren Sanktionen normiert werden. Typische Fälle von Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße während dem Strafrecht Delikte, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort (umgangssprachlich: Fahrerflucht, Unfallflucht) oder beispielsweise die Trunkenheitsfahrt zugeordnet sind. Verkehrsstraftaten können sowohl mit Geld- oder Haftstrafen als auch darüber hinaus mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Einzug des Führerscheins (Fahrverbot) belegt sein.

Wirtschaftskriminalität

Der Begriff Wirtschaftskriminalität bezeichnet Straftaten, die wirtschaftliche Bezüge haben. Wirtschaftskriminalität ist nicht gleichzusetzen mit Sozialkriminalität. Letztere hat den Missbrauch von Sozialleistungen zum Gegenstand; ein klassisches Beispiel ist die so genannte Schwarzarbeit. Für Delikte der Wirtschaftskriminalität sind im deutschen Recht insbesondere die Abgabenordnung, das Strafgesetzbuch, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz von Relevanz.

X. Zivilsenat des BGH

Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (kurz: BGH): Der X. (lat.: 10.) ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um den zehnten von insgesamt dreizehn Senaten (ohne Spezialsenate), die sich mit zivilrechtlichen Angelegenheiten befassen. Der X. Senat ist in der Hauptsache für Patentrecht, Reisevertragsrecht und Schenkungsrecht zuständig.

Yankee Bond

Yankee Bond (aus dem Englischen übersetzt: Yankee-Anleihe) ist ein Bond, also eine Anleihe, die von einem ausländischen Unternehmen oder einer Bank in den USA ausgegeben und gehandelt wird und auf US-Dollar lautet. Zum Beispiel hat das Unternehmen ABC seinen Hauptsitz in Frankreich und gibt Anleihen in den USA lautend auf US-Dollar aus.

Zechprellerei

Wer in einer Gaststätte Leistungen (z.B. die Lieferung von Speisen oder Getränken etc.) durch Vortäuschen einer tatsächlich nicht bestehenden Zahlungsfähig- oder Willigkeit erwirkt, ist ein Zechpreller und macht sich damit eines Betrugs im Sinne des § 263 StGB strafbar.

Zuhälterei

Zuhälterei bezeichnet das gewerbsmäßige Betreiben von Bordellen. Eine. Person, die Prostituierte für sich arbeiten lässt, bezeichnet man als Zuhälter. Zuhälterei ist nur dann als eine Straftat anzusehen, wenn der Tatbestand einer Ausbeutung bzw. der Ausnutzung einer Prostituierten vorliegt. Gem. § 181a Strafgesetzbuch (StGB) droht einer Person, die eine Prostituierte ausnutzt, überwacht oder die Ausübung ihrer Tätigkeit bestimmt, eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

 

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