Rechtsgebiete

Stefan Heiermann | Fachanwalt für Strafrecht

Vera Hippenstiel | Fachanwältin für Familienrecht

Rechtsgebiete

Stefan Heiermann | Fachanwalt für Strafrecht

Vera Hippenstiel | Fachanwältin für Familienrecht

Strafrecht

Stefan Heiermann Rechtsanwalt

und Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht und Verkehrsrecht sind meine Leidenschaft und stehen seit jeher im Fokus meiner anwaltlichen Tätigkeit. Als Fachanwalt für Strafrecht habe mich auf die bundesweite Verteidigung in Strafverfahren und Bußgeldsachen spezialisiert und nehme die Interessen meiner Mandantschaft sowohl im Bereich der Wahl-, als auch der Pflichtverteidigung wahr. Haben Sie Fragen mit straf- oder ordnungsrechtlichem Bezug oder Bedarf an einer entsprechenden Rechtsberatung, so stehe ich Ihnen gern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Straf- oder Bußgeldverfahren sind, biete ich Ihnen gern meine Dienste als qualifizierter Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung an und schicke Folgendes vorweg:

Machen Sie keinesfalls Angaben zur Sache machen ohne darüber zuvor mit Ihrem Anwalt zu reden! Denken Sie stets an das Sprichwort: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!“

Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine Ladung erhalten, nehmen Sie zuerst Kontakt mit Ihrem Verteidiger auf. Schweigen Sie als Beschuldigter und holen Sie zunächst qualifizierten Rechtsrat ein! Die gilt umso mehr im Fall einer Festnahme, Hausdurchsuchung oder Beschlagnahme. Sie haben jederzeit das Recht, sich an einen Verteidiger zu wenden! Lassen Sie dieses Recht auf keinen Fall ungenutzt und bestehen Sie darauf Ihren Anwalt hinzu zu ziehen!

Auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten bin ich für Sie in Notfällen über meine 24h-Notfallnummer unter 02335 / 8470742 an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar. Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden!

Sie sind nicht verpflichtet irgendetwas zu unterzeichnen. Insbesondere bei Durchsuchungen und Sicherstellungen / Beschlagnahmen werden den Betroffenen häufig Dokumente zur Unterschrift vorgelegt, um deren Einverständnis mit der Durchsuchung bzw. Sicherstellung einzuholen. Achten Sie darauf, dass Sie weder einer Durchsuchung noch einer Sicherstellung von Gegenständen zustimmen! Widersprechen Sie einer Sicherstellung / Beschlagnahme und bestehen Sie darauf, dass Ihr Widerspruch von den Beamten vor Ort in einem entsprechenden Formular dokumentiert wird! Lassen Sie sich sodann eine Durchschrift davon und eine vollständige Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen!

Sollte es sogar dazu kommen, dass Ihnen ein Haftbefehl vorgehalten wird und sodann Ihre Festnahme erfolgt, so versuchen Sie – auch wenn Ihnen dies schwer fällt – Ruhe zu bewahren! Die Polizei wird Sie nun mitnehmen. Lassen Sie sich auch in dieser Situation nicht dazu hinreißen, Angaben zu machen, ohne dass Sie zuvor Gelegenheit dazu erhalten haben, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen! Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst glauben, dass Sie mit einer Aussage Ihre Freilassung fördern; dies ist ein Trugschluss! Spätestens am nächsten Tag sind Sie ohnehin einem Haftrichter vorzuführen. Dieser prüft die Voraussetzungen eines Vollzugs der Untersuchungshaft, also ob ein dringender Tatverdacht besteht und Haftgründe vorliegen. Als Haftgrund kommt zum Beispiel eine Fluchtgefahr und / oder Verdunkelungsgefahr in Betracht. Erfahrene Strafverteidiger schaffen es oftmals, Sie aus der Untersuchungshaft zu bekommen.

Nutzen Sie die Kompetenz eines qualifizierten Rechtsanwalts, der Sie verteidigt, Akteneinsicht nimmt und die notwendigen Schritte veranlasst!

Dies gilt nicht weniger in Bußgeldsachen, also z. B. wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung, ein Rotlichtverstoß, die verbotenen Benutzung eines Handys während der Fahrt, eine Abstandsunterschreitung oder Ähnliches vorgeworfen wird. Zur bestmöglichen Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ist auch hier zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ratsam. Ihr Anwalt wird dann für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte und das FAER (Fahreignungsregister / Flensburger Punktekonto) nehmen, Sie entsprechend beraten und sich dafür einsetzen, ein Bußgeld oder Fahrverbot möglichst zu verhindern.

Verkehrsrecht

Stefan Heiermann Rechtsanwalt | Verkehrsrecht

Der Begriff des Verkehrsrechts umfasst einerseits Bereiche des öffentlichen Rechts und andererseits des Zivilrechts.

Zu den Angelegenheiten des öffentlichen Rechts zählen das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hier geht es maßgeblich um die Verteidigung Betroffener gegen den Vorwurf der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie z.B. Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, Fahren ohne Führerschein, Tötungsdelikten, Rotlichtverstößen, dem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Temposünder), Abstandsverstößen etc.

Bei der Verteidigung in Angelegenheiten des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts kann ich als Fachanwalt für Strafrecht auf jahrelange Erfahrung sowohl vor Gericht, als auch im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zurückgreifen und mein diesbezügliches Wissen für eine qualifizierte Beratung und mit der Zielsetzung erfolgreicher Verteidigung für Sie einsetzen.

Gegenstand des Verkehrsrechts im zivilrechtlichen Sinn, sind sämtliche Fragestellungen und Probleme rund um den Kauf und Verkauf von neuen und gebrauchten Kfz sowie das Mängel- und Gewährleistungsrecht. Hier findet manchmal auch der Begriff Automobilrecht Verwendung. In diesem Bereich gilt es zunächst die mandantschaftlichen Interessen im außergerichtlichen Bereich zu vertreten und – sofern notwendig – diese auch gerichtlich durchzusetzen.

Ich vertrete in automobilrechtlichen Angelegenheiten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Zu den Haupttätigkeiten in diesem Rechtsgebiet zählen Mandate aus dem Bereich Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf, gleich ob Gebrauchtwagen- oder Neuwagengeschäft; Sachmängelhaftung, Rücktritt, Minderung, sämtlich Probleme zum Gewährleistungsrecht und hinsichtlich der Garantie, außerdem das Schadensmanagement, also die Unfallschadensregulierung inklusive der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz, also auch Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden.

Sowohl bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit also auch dem einer Verkehrsstraftat gilt die altbekannte Redewendung: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Sollten Sie Betroffener in einer solchen Angelegenheit sein, also einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, so lege ich Ihnen nahe, sich unverzüglich mit mir in Verbindung zu setzen und keine Angaben gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden zu machen, dies insbesondere, da Ihnen als Betroffener stets ein Aussageverweigerungsrecht und Ihren nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Auch im Fall eines Verkehrsunfalls ist die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe bereits von Beginn an ratsam, dies nicht zuletzt, da – sofern der Unfallgegner auch der Unfallverursacher ist – in der Regel die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Ersatz der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme aufkommen muss.

Erbrecht | Vorsorge | Testamentsvollstreckung

Stefan Heiermann Rechtsanwalt

Erbrecht | Vorsorge | Testamentsvollstreckung

Die Erbschaft bzw. der Erbfall sind regelmäßig eine große Gefahr für geschaffenes Vermögen und eine Herausforderung für Erblasser und Nachlassberechtigte. Ein Erbstreit, ein Pflichtteilsanspruch oder generell die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und nicht zuletzt die Belastung des Nachlasses mit Erbschaftsteuer können schnell erhebliche Werte vernichten und den Familienfrieden gefährden.

Die Anwaltskanzlei Heiermann bietet umfassende Beratung bei der Nachlassplanung, z. B. durch das Erstellen des Entwurfs für ein Testament oder sogar bereits bei der Vorsorgeplanung, Stichwörter: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Ich vertrete Sie bundesweit bei sämtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft und in allen Bereichen des Erbrechts. Darüber hinaus bin ich Ihr Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Nachlassabwicklungen mit Bezug zum italienischen Recht. Dabei nehme ich Ihre Interessen nicht nur als deutscher Rechtsanwalt über meine Kanzlei in Wetter (Ruhr), sondern insbesondere als italienischer Avvocato mit Kanzleisitz und Zulassung in Rom wahr.

Außerdem stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung als Testamentsvollstrecker und bei der Prüfung und Betreuung einer Testamentsvollstreckung zur Verfügung.

Nach Eintritt des Erbfalls berate und vertrete ich Erben, Miterben in Erbengemeinschaften, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker. Ich vertrete Ihre Interessen beim Erbstreit, und verfolge Ihre erbrechtlichen Ansprüche, ggf. auch vor Gericht.

Wie kann man dafür sorgen, dass der eigene Nachlass dem zufällt, für den er gedacht ist? Wie eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses regeln und das Vermögen bei der Verteilung bestmöglich schützen? Wie dabei Familienstreit vermeiden und gleichzeitig die finanzielle Absicherung der Erben sichern? Die Antwort lautet: Durch Testament und ggf. durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Mit einem Testament kann man bestimmen, wer etwas erben oder ein Vermächtnis erhalten soll. Man kann von der ansonsten greifenden gesetzlichen Erfolge abweichen und Auflagen machen; gesetzliche Erben auf den Pflichtteil beschränken oder unter Umständen sogar vollständig ausschließen. Nach deutschem Recht können Eheleute ein Ehegattentestament, auch bekannt als Berliner Testament, errichten und sich darin zu gegenseitigen Erben einsetzen. Konkret formuliert: Man kann mit einem Testament selbstbestimmt regeln, was mit dem eigenen Nachlass geschehen soll.

Um sicher zu stellen, dass die Erben dann auch wirklich erhalten, was ihnen zugedacht ist und um Erbstreit zu vermeiden, bietet sich die Möglichkeit ein Testament zu errichten, darin eine Testamentsvollstreckung anzuordnen und eine Person zum Testamentsvollstrecker bestimmen. Der Testamentsvollstrecker ist dann im Erbfall Treuhänder des Erblassers. Er garantiert, dass der Wille des Erblassers nach dem Todesfall wie gewollt umgesetzt wird und kümmert sich darum, dass alle Auflagen und Vermächtnisse auch tatsächlich erfüllt werden.

Eine Testamentsvollstreckung kann den voreiligen Verkauf wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines Unternehmens verhindern. Bei Erbschaften an minderjährige Kinder kann sie das Erbe vor dem ungewollten Zugriff des gesetzlichen Vertreters schützen. Es kann auch für den Fall, dass etwas an behinderte Menschen vererbt wird, der Rückgriff des Sozialhilfeträgers auf die Erbmasse verhindert werden, damit dieser nicht den Verbrauch des geerbten Vermögens verlangt bevor er Sozialhilfe leistet. Manchmal sind Erben verschuldet; deren Gläubiger wollen nun aus dem Erbe ihre Forderungen bedient wissen – eine Testamentsvollstreckung verhindert dann wirksam den Zugriff Dritter auf die Erbmasse.

Vieles spricht also für die Errichtung eines Testaments und nicht wenig für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Deren Erfolg steht und fällt allerdings mit der Qualifikation der beauftragten Person. Neben der fachlichen Kompetenz ist ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs- und Durchsetzungskraft gefordert.

Gern berate ich Sie ausführlich zu dieser Thematik, fertige Ihnen einen individuellen, auf Ihre Wünsche zugeschnittenen Testamentsentwurf und stehe Ihnen auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Eine umfassende Vorsorge betrifft allerdings nicht nur den Todesfall, sondern auch besondere gesundheitliche Situationen, z. B. bei Krankheit, nach Unfällen und vor allem im fortgeschrittenen Alter. Vorsorgevollmacht, Betreuung- und Patientenverfügung sorgen dabei für die Aufrechterhaltung Ihrer Selbstbestimmung sowie die Fortführung Ihrer Geschäfte und zwar in Ihrem Sinne.

Auch diesbezüglich bin ich stets Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, sei es bei der Beratung, der Entwurfsfertigung oder der Registrierung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Arbeitsrecht

Stefan Heiermann Rechtanwalt | Arbeitsrecht

Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage als zentrales Thema im Arbeitsrecht. Im Bereich des Arbeitsrechts beschäftigte ich mich sowohl mit der Vertretung von Arbeitnehmern als auch der von Arbeitgebern. Kündigung durch den Arbeitgeber und Kündigungsschutz des Arbeitnehmers, Aufnahme und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Arbeitsvertragsprüfung und die Folgen von Arbeitsunfällen bilden in diesem Rechtsgebiet den Tätigkeitsschwerpunkt der Anwaltskanzlei Heiermann.

Nicht erst seit den Zeiten der COVID19-Pandemie ist die Frage nach dem Bestand, der Begründung oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Gegenstand einer Vielzahl von Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Diese arbeitsgerichtlichen Verfahren sind von erheblicher Bedeutung für die daran beteiligten Parteien, denn nicht selten ist der der Ausgang solcher Verfahren für sie von existenzieller Bedeutung. Umso wichtiger ist es, gerade für die betroffenen Arbeitnehmer, auf die unbedingte Einhaltung geltender Fristen zu achten. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Frist zur Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht, denn nur wer fristwahrend Kündigungsschutzklage erhebt, kann sich die Aussicht wahren, mit Erfolg gegen eine ihm ausgesprochene Kündigung zur Wehr zu setzen. Wenn Sie also eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten, sollten Sie sich umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Die rechtzeitige Erhebung einer Kündigungsschutzklage ermöglicht es Ihrem Anwalt, die Wirksamkeit der Kündigung anzugreifen und das Ziel zu verfolgen, gerichtlich feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist, sondern über den Kündigungszeitpunkt hinaus fortbesteht. Nicht selten, eher sogar in den allermeisten Fällen führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage aber auch dazu, dass ein Vergleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, dessen Gegenstand nicht selten die Zahlung eines Abfindungsbetrages und weiterer für die Parteien bedeutsamer Details ist.

Gern berate ich Sie hierzu ausführlich und vertrete Ihre rechtlichen Interessen. Zögern Sie also im Bedarfsfall bitte nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen.

Familienrecht

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Vera Hippenstiel

Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist wie das Familienrecht geprägt von hochemotionalen Konflikten zwischen den Beteiligten. Es ist eine nicht selten hochemotionale und sensible Thematik, bei deren Behandlung es über das reine Rechtsverständnis hinausgeht. Trennung, Scheidung, Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung, Umgangsrecht oder Sorgerecht sowie Unterhalt bzw. Kindesunterhalt und Erwachsenenunterhalt sind Bereiche, die neben einer guten Menschenkenntnis ein besonderes Einfühlungsvermögen, anwaltliches Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl erfordern.

Jeder Scheidung geht eine Trennung voraus. Bereits bei diesem Schritt sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, z. B. bevor Sie aus einem gemeinsamen Anwesen / Haushalt ausziehen. Nicht selten können so auch die Weichen für eine einvernehmliche Scheidung gestellt und Streit vermieden werden. Fragen rund um etwaige Ansprüche auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich können und sollten frühzeitig erörtert werden. Nicht selten ist ein Ehevertrag bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung ein gangbarer und ratsamer Weg, der von vornherein ein mögliches Konfliktpotenzial deutlich herabsetzt.

Den Antrag auf Ehescheidung muss jedenfalls ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin stellen, denn insoweit besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Häufig sind Ehepartner sich bereits über das Prozedere im Rahmen ihrer Ehescheidung einig. Dann können unter Umständen erhebliche Kosten eingespart werden, indem z. B. lediglich einer der Ehepartner durch einen Anwalt Scheidungsantrag stellen lässt.

Bereits seit meiner Zulassung zur Anwaltschaft habe ich mich nahezu ausschließlich dem Familienrecht gewidmet und stehe Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht gerne in dieser für sie persönlich schwierigen Zeit mit Rat und Tat zur Seite.

Im Idealfall verstehen sich die Ex-Partner auch nach der Trennung und nahezu Alles kann zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligten einvernehmlich geregelt werden. Im Idealfall verstehen sich die Ex-Partner auch nach der Trennung und nahezu Alles kann zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligten einvernehmlich geregelt werden.

Die Realität sieht aber oft anders aus. Bereits eine einseitige Trennung entspricht nicht diesem Idealfall und auch oder gerade dann, wenn Kinder involviert sind, liegen die Standpunkte und Interessen häufig weit auseinander.

Sowohl für den ausnahmsweise eintretenden Idealfall, als auch für den regelmäßig konfliktbeladenen Normalfall gilt jedoch: Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um die Weichen für die gewünschte Richtung zu stellen! Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie in allen Bereichen des Familienrechts, nicht zuletzt, um wird diesen oft nicht einfachen Weg, gemeinsam mit Ihnen zu gehen. Unabhängig davon, ob es um unterhaltsrechtliche Fragen, Sorgerecht und/oder Umgangsrecht, mögliche vertragliche Regelungen oder das Scheidungsverfahren geht, bitte zögern Sie nicht, mich anzusprechen!

Zu meinen Stärken gehört es, die wohlverstandenen Interessen der Mandantschaft durchzusetzen und manchmal auch kreative Wege zu finden, um den befürchteten „Rosenkrieg“ doch noch zu verhindern.

Italienisches Recht

Stefan Heiermann Rechtsanwalt & Avvocato

Spezialist für italienisches Recht

Ich bin Rechtsanwalt und Avvocato; lediglich die Übersetzung des Wortes Rechtsanwalt in die italienische Sprache würde dem nicht gerecht, denn ich bin über die Rechtsanwaltskammer Hamm als Rechtsanwalt zur deutschen und über die Rechtsanwaltskammer Rom als Avvocato zur italienischen Anwaltschaft zugelassen und damit gleichwohl vor Gerichten in Deutschland als auch in Italien vertretungsbefugt. Ich bin daher als deutscher Rechtsanwalt mit meiner Kanzlei in Wetter (Ruhr) und als italienischer Avvocato in Rom niedergelassen und beherrsche neben Deutsch und Englisch auch die italienische Sprache in Wort und Schrift. Außerdem spreche ich Französisch.

Zu den Schwerpunkten meiner internationalen Tätigkeit zählen insbesondere sämtliche Angelegenheiten aus dem Bereich Erbrecht (Testament, Erbschaftsabwicklung, dichiarazione di successione) und das Immobilienrecht (rechtliche Betreuung bei Kauf und Veräußerung sowie Übertragung von in Italien belegenen Immobilien).

Haben Sie Bedarf an rechtlicher Unterstützung auf dem Gebiet italienisches Recht bzw. internationales Recht? Haben Sie ein Anliegen bei dem der deutsch-italienische Rechtskreis betroffen ist? Dann bin ich Ihr kompetenter und qualifizierter Ansprechpartner mit jahrelanger Erfahrung.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner